Duc's Blog

Eishockey ist in vielerlei Hinsicht eine attraktive Sportart. Nicht nur das Geschehen auf dem Eis, sondern auch das Umfeld, die Berichterstattung der Medien, die Fans, die Stimmung in den Stadien und die Problematik der Sicherheit rund um die Spiele sorgen für jede Menge Gesprächsstoff.

Ich schreibe in meinem Blog vorwiegend über den Schlittschuh Club Bern.

Daneben greife ich gerne auch Themen wie Verbandspolitik und das Schiedsrichter- und Verbandsgerichtswesen auf. Ebenfalls am Herzen liegen mir gesellschaftspolitische Aspekte, welche sich bei der Sicherheitsproblematik in und um die Stadien in zuweilen wenig erfreulicher Art und Weise manifestieren.

Freitag, 26. November 2010

Reto Steinmann, inkonsequent und mitschuldig

«Richtigerweise beurteilt Nationalliga Einzelrichter Reto Steinmann primär das Verhalten des angreifenden Spielers. Jeder Spieler ist für die Folgen seiner Aktion verantwortlich und das muss so bleiben. Ein Fehlverhalten des angegriffenen Spielers, sei es durch ungeschickte Körperstellung oder Unaufmerksamkeit usw. – spielt nur in ganz seltenen, extremen Fällen eine Rolle. Auch das ist richtig.»

Die obigen Zeilen stammen von Schweizer Hockeypapst Klaus Zaugg und er hat natürlich absolut Recht. Komisch nur, dass er vor gut einem Jahr, beim Fall Josi, nicht intervenierte.

So bin ich jetzt einigermassen erstaunt über das allgemeine Gegränne wegen den sich häufenden Kopfverletzungen in unserer Liga. Schliesslich hat man doch vor ziemlich genau einem Jahr, als Roman Josi vom Fribourger Hünen Shawn Heins mit einem brutalen Check gegen den Kopf beinahe zum Krüppel gecheckt wurde, 180 Grad anders argumentiert.

Der angegriffene Spieler sei selber schuld, wurde argumentiert, weil er «den Kopf nicht oben hatte.» Im aktuellen Fall Julian Walker, der ebenfalls als Scheibenführender von einem Chack gegen den Kopf getroffen wurde, spricht man jetzt oh Wunder «von einer normalen Körperposition eines Scheibenführenden.»

Ich gehe hier und heute soweit, dass man im Fall Josi vor einem Jahr, wohlgemerkt nachdem man öffentlich fabulierte, man wolle jetzt endlich konsequent gegen Attacken gegen den Kopf vorgehen, das Gegenteil getan hat und die an sich klare IIHF Regel 540 für unsere Liga faktisch ausser Kraft setzte.



Der Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, ist nach mehrfacher Vision der entsprechenden Szene zum Ergebnis gekommen, dass in der Aktion vom Freiburger Verteidiger Shawn Heins gegen Roman Josi vom SC Bern im Meisterschaftsspiel der National League A zwischen dem HC Fribourg-Gottéron und dem SC Bern kein regelwidriger Check gegen den Kopf vorliege.


Roman Josi sei bei dieser Aktion nicht bereit gewesen für einen Check. Sein Augenmerk habe er ausschliesslich auf den Puck gerichtet. Auch habe er nie damit gerechnet, in dieser Situation überhaupt gecheckt zu werden. Erst beim Zusammenprall der beiden Spieler sei Shawn Heins leicht vom Eis abgehoben. Ein eigentliches Anspringen von Roman Josi habe aber nicht stattgefunden, denn Shawn Heins befand sich nie in einer Vorwärtsbewegung, hält der Einzelrichter in seiner Begründung fest.


Dementsprechend hat der Einzelrichter Reto Steinmann auf die Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens verzichtet.

Für mich war und ist dieser Entscheid und die Begründung noch heute nicht nachvollziehbar. Ich gehe sogar soweit, dass ich die Schuld an der momentanen Entwicklung der Pfeife aus Zug und seinem Kollegen, Schiedsrichterchef Reto Bertolotti in die Schuhe schiebe.

Schiedsrichterchef Reto Bertolotti hat den Entscheid des Einzelrichters damals nämlich gestützt. «Man rede von einem Check gegen den Kopf, wenn der Erstkontakt rein gegen den Kopf sei, ohne irgendwelche andere Körperteile». Wie das anatomisch und biomechanisch zu bewerkstelligen wäre, hat er allerdings nicht erläutert. «Man könne hier nicht von einem reinen Check gegen den Kopf sprechen. Er habe die Schiedsrichter bekräftigt, solche Szenen nicht zu bestrafen. Man sei oft dem Vorwurf des Publikums ausgesetzt, man pfeife saubere Checks ab. Das sei jetzt eben gerade das Beispiel, dass dem nicht immer so sei.»

Ich denke, ein Jahr später darf man solche Erklärungen und Begründungen ohne unanständig zu sein als dummes Geschwafel und Einzelrichter Steinmann als unfähige Banause bezeichnen.

«Eine Krähe hackt der anderen kein Auge raus,» habe ich damals geschrieben. «Und wenn der Einzelrichter der Nationalliga einen Entscheid trifft, setzt er den gültigen Massstab, setzt Zeichen. Das gilt es zu respektieren. Die Spieler dürften sich das Video und die Begründung Steinmanns zu Gemüte führen und ihre Schlüsse daraus ziehen. Scheibenführende Spieler dürfen zukünftig auf offenem Eis, sofern sie den Kopf tief halten, ohne Rücksicht auf Verluste angegangen werden.»

Offensichtlich galt das aber nur im Falle des jungen SCB Spielers Roman Josi.

Der Stürmer des HC Ambri-Piotta, Julian Walker, ist im ordentlichen Verfahren vom Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, mit zwei Spielsperren und einer Busse von CHF 1’000.- belegt worden. Julian Walker checkte im Meisterschaftsspiel der National League A zwischen dem HC Lugano und dem HC Ambri-Piotta vom 20. November 2010 den Gegenspieler Julien Vauclair auf offenem Eis.

Vielleicht kann mir jemand den Unterschied zwischen dem Check von Heins gegen Josi und dem von Walker gegen Vauclair erklären. Ich sehe keinen, ausser dass der von Heins deftiger und die Verletzung von Josi schwerer und gefährlicher war.

Bestrafen sollte man die Pfeife aus Zug und seinen Schönschwätzer Bertolotti!

Und Klaus Zaugg muss sich in diesem Fall ebenfalls den Titel einer inkonsequenten Windfahne gefallen lassen.


IIHF REGEL 540- CHECK GEGEN DEN KOPF UND NACKENBEREICH (CHECKING TO THE HEAD AND NECK-AREA)

a)
Ein Spieler, der mit irgendeinem Teil seines Körpers einen Check oder Schlag gegen den Kopf oder den Nackenbereich eines Gegenspielers richtet oder dessen Kopf gegen das Schutzglas auf der Bande stösst oder drängt, erhält nach Ermessen des Schiedsrichters eine:

- Kleine Strafe + automatisch Disziplinarstrafe (2’+10’)

oder

- Grosse Strafe + automatisch Spieldauer-Disziplinarstrafe (5’+SPD)

oder

- Matchstrafe (MS)

b)
Ein Spieler, der einen Gegenspieler durch einen Check gegen die Kopf- resp. Nackenregion verletzt, erhält eine:

- Matchstrafe (MS)

c)
Schläge gegen die Kopfregion während einer Auseinandersetzung oder eines Kampfes werden gemäss der Regel 528 Faustschläge oder unnötige Härte bestraft.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen