Duc's Blog

Eishockey ist in vielerlei Hinsicht eine attraktive Sportart. Nicht nur das Geschehen auf dem Eis, sondern auch das Umfeld, die Berichterstattung der Medien, die Fans, die Stimmung in den Stadien und die Problematik der Sicherheit rund um die Spiele sorgen für jede Menge Gesprächsstoff.

Ich schreibe in meinem Blog vorwiegend über den Schlittschuh Club Bern.

Daneben greife ich gerne auch Themen wie Verbandspolitik und das Schiedsrichter- und Verbandsgerichtswesen auf. Ebenfalls am Herzen liegen mir gesellschaftspolitische Aspekte, welche sich bei der Sicherheitsproblematik in und um die Stadien in zuweilen wenig erfreulicher Art und Weise manifestieren.

Dienstag, 31. Januar 2012

Bewilligungspflicht und was sonst noch kommen dürfte


Die Fussball- und Eishockeyklubs müssen im Kanton Bern künftig für grosse Sportanlässe eine Bewilligung einholen. Die Mehrheit der Fraktionssprecher des Kantonsparlaments wollen mit dem Entscheid für eine Bewilligungspflicht ein starkes Signal setzen.

Die Bewilligungspflicht für Sportanlässe zielt darauf ab, den Druck auf die Fussball- und Eishockeyclubs zu erhöhen. Das häufigste Argument war, dass der Aufwand der Polizei für Sportveranstaltungen nicht zulasten der ordentlichen Polizeipräsenz in Quartieren und Ortszentren gehen dürfe und damit gesenkt werden müsse.

Das Kantonsparlament befürwortete mit 76 Ja- zu 68 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Bewilligungspflicht für Sportgrossveranstaltungen. Eine Mehrheit war auch dafür, die Erteilung einer Bewilligung an klare Sicherheitsbedingungen zu knüpfen.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) will aber das bereits existierende Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ohnehin verschärfen. Bereits am kommenden Donnerstag informiert die KKJPD über die Revision des Konkordats. Diese geht dann in alle Kantonsparlamente.

Der bernische Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser, den ich in vielerlei Hinsicht schätze, wehrte sich gegen den Vorwurf, seine Direktion sei in den letzten Jahren untätig gewesen. Beim Eishockey sei weitgehend Ruhe eingekehrt, weil man gute Lösungen gefunden habe, sagte Käser.

Beim Fussball sei es schwieriger. Von den Fussballverbänden habe es vor allem Lippenbekenntnisse gegeben, sagte er. Auch deshalb brauche es eine Verschärfung des Konkordats.

Gespannt sei er vor allem auf die Umsetzung der Lösung der KKJPD, sagte Käser. So stelle sich beispielsweise die Frage, welche Anlässe als Hochrisikospiele einzustufen seien oder wie die Auflagen der Bewilligung aussehen sollten.

Eine Forderung aus einem der vier Vorstösse lehnte das Parlament jedoch ab. Eine Mehrheit wollte nicht, dass der Veranstalter im Grundsatz für den Sicherheitsaufwand kostenpflichtig ist.

Zur Lösung KKJPD:

Ich habe mich ja in der Vergangenheit zu diesem Thema immer relativ prägnant geäussert. Unter anderem um mitzuhelfen, dass sich die Leute aus Fankreisen, Clubs und Verbänden bewusst werden, dass die herrschenden Zustände und die daraus resultierenden Kosten nicht weiter tatenlos hingenommen werden können, weil sonst über kurz oder lang Massnahmen von öffentlicher Seite drohen, die eigentlich niemand will. «Wär nid drus chunnt Schnauze halten» waren jeweils noch die nettesten Reaktionen.

Ich habe ja nie behauptet, dass ich drus chume. Das tut sowieso nur das Heer der akademisch von jeglichem gesunden Menschenverstand befreiten Sozialpsychologen, welche zwar auf alles eine schlaue, schöne und nichtssagende Antwort wissen, aber die Probleme nicht im Ansatz zu lösen imstande sind.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe hier einen Vernehmlassungsentwurf vom 14.10.11 über das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» vor mir liegen. Wieweit dieser Entwurf unterdessen noch abgeändert wurde, wird in den nächsten Tagen in den Medien zu lesen sein. Ich zitiere aus dem mir vorliegenden Entwurf:

Art. 1 Zweck

Die Kantone treffen in Zusammenarbeit mit dem Bund zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens vorbeugende polizeiliche Massnahmen nach diesem Konkordat, um frühzeitig Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu erkennen und zu bekämpfen.

Art. 3a Bewilligungspflicht

1 Fussball- und Eishockeyspiele der Klubs der obersten Spielklassen sind bewilligungspflichtig. Spiele der Klubs unterer Ligen oder anderer Sportarten können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist.

2 Die zuständige Behörde kann eine Bewilligung mit Auflagen verbinden. Diese können insbesondere bauliche und technische Massnahmen, den Einsatz bestimmter personeller oder anderer Mittel durch den Veranstalter, die Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten, den Verkauf alkoholischer Getränke oder die Abwicklung der Zutrittskontrollen umfassen. Die Behörde kann insbesondere bestimmen, wie die Anreise und Rückreise der Anhänger der Gastmannschaft abzuwickeln ist und unter welchen Voraussetzungen ihnen Einlass ins Stadion gewährt werden darf.

Art. 3b Durchsuchungen

1 Die Polizei kann Besucherinnen und Besucher im Rahmen der Zutrittskontrollen bei Fussball- und Eishockeyspielen unabhängig von einem konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch im Intimbereich nach verbotenen Gegenständen durchsuchen.

Und jetzt noch knüppeldick:

2 Die zuständigen Behörden können die Angehörigen der privaten Sicherheitsunternehmen, die für die Zutrittskontrollen in den Stadien verantwortlich sind, beauftragen, Personen gleichen Geschlechts unabhängig von einem konkreten Verdacht über den Kleidern am ganzen Körper, auch im Intimbereich, nach verbotenen Gegenständen abzutasten.

Art. 6 Meldeauflage
1 Eine Person kann verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten bei einer von der Polizei bezeichneten Stelle zu melden, wenn:
a. sie sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und c-i beteiligt oder pyrotechnische Gegenstände geworfen hat;
b. gegen sie in den letzten zwei Jahren bereits eine Massnahme nach diesem Konkordat  oder eine Ausreisebeschränkung nach Artikel 24c BWIS[1] verfügt wurde und sie erneut eine Gewalttätigkeit im Sinn von Artikel 2 begangen hat;

Art. 12 Aufschiebende Wirkung
1 Beschwerden gegen Verfügungen der Behörden, die in Anwendung von Artikel 3a ergehen, haben keine aufschiebende Wirkung.

Das sind in etwa die wesentlichen Punkte, die ich hier loswerden möchte. So wie ich die Sache einschätze, dürfte diese Lösung des KKJPD bei den Kantonen einigermassen glatt durchgehen. Keine billige Wahlpolemik, wie spöttisch behauptet wurde, sondern bitterer Ernst. Ernst der zu verhindern gewesen wäre, wenn die Leute der Clubs, Verbände und Fanorganisationen, also jene, die „drus chöme“, sich zumindest bemüht hätten, über die eigene Nasenspitze hinaus zu denken.

Aber item: Der moderne Mensch fabuliert halt gerne gegen Gesetze, Restriktionen und Überwachung, ist aber zu blöd, um mit der wunderbaren Freiheit umzugehen. Leider...

Auf die Frage, welches Ziel der SCB in den letzten sechs Runden verfolge, sagte Pascal Berger unlängst: «Es bleibt dabei: Wir möchten am Schluss einen der ersten beiden Plätze belegen. Wir müssen jede Partie mit 100-prozentiger Konzentration bestreiten, dann können wir das Feld von hinten aufrollen.»

Antti Törmänen sagte nach dem Spiel gegen die Flyers: «Ein Team braucht schwere Zeiten, um zu zeigen, dass es sie überwinden kann», sagte ein zufriedener Törmänen. «An diesem Abend war wirklich jeder bei der Sache. Wir haben unsere Herzen und Seelen aufs Eis gelegt.»

«Die Fans sind grossartig, solange wir gewinnen. Aber ich möchte sie nicht erleben, wenn wir schlecht spielen», sagte unser neuer Verteidiger Geoff Kinrade nach dem Kloten-Spiel.

Hoffen wir also, dass der SCB auch weiterhin Herz und Seele aufs Eis legt. Ich habe nach der Schlappe gegen Gottéron auf die Frage, wie viele Punkte der SCB Ende der Qualifikation auf dem Konto haben werde, mit 88 geantwortet. Unterdessen wurden gegen Zug und Kloten 5 Punkte eingespielt und somit der Punktestand auf 80 erhöht. Es müssten jetzt also mehr als 88 Punkte möglich sein.

Es wären noch 18 Punkte zu holen. Um die Qualifikation auf den ersten beiden Plätzen zu beenden, müsste man wohl die Mehrheit dieser 18 Punkte holen. Auch wenn die Spiele des Wochenendes tatsächlich die Trendwende waren, dürfte das in Anbetracht des Restprogrammes schwierig zu bewerkstelligen sein. Der vierte Platz muss aber jetzt unter allen Umständen erreicht werden!

Wie sagte Sven Leuenberger nach dem Spiel in Fribourg so schön: «Jeder rannte drauflos, aber nicht im System – wie ein wilder Hühnerhaufen. Das muss die Arbeit der Woche sein: dass wir uns wieder ordnen, „back to the roots“. „Ctrl-Alt-Delete“ – neu aufstarten.»

Hoffen wir also, dass unterdessen neu aufgestartet ist. Es folgt am Freitag das schwere Auswärtsspiel beim Meister. Der SCB hat in der Vergangenheit gegen den HCD meist gute Spiele gezeigt. Will der SCB eine Chance auf Punktezuwachs haben, braucht es aber erneut eine konzentrierte, kompakte und leidenschaftliche Leistung.

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